Fragen und Antworten
Allerdings funktioniert das nur, wenn auch der Hauseigentümer seine Pflicht erfüllt. Der Hauseigentümer trägt die Verantwortung für die Qualitätssicherung in der Hausinstallation bis zum Wasserhahn in Küche oder Bad. Auch hier gelten die Bestimmungen der im gesamten Bundesgebiet geltenden Trinkwasserverordnung.
Der Kundenservice steht Hauseigentümern gern beratend zur Seite, wenn es um die Sicherung der Trinkwasserqualität in den eigenen vier Wänden geht.
Die Ablesung der Wasserzähler wird im Versorgungsgebiet des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz als Selbstablesung organisiert. Die Kunden werden dazu durch die Veolia Wasser Deutschland GmbH, den Betriebsführer des Wasserverbandes Döbeln-Oschatz angeschrieben. In dem Kundenbrief werden die unterschiedlichen Möglichkeiten der Zählerstandsübermittlung genau erklärt. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl:
- per CR Code scan mit dem Smartphone
- Online über die Webseite des Betriebsführers unter https://service.veolia.de/zaehlerstand
- durch Rücksendung der Ablesekarte
- durch die Meldung per Telefon an den Kundendienst des Betriebsführers 03431 / 655678
In welchem Monat die Wasserzähler der Kunden in welchem Ort an der Reihe sind, erfahren Sie über den Kundenservice der Veolia Wasser Deutschland GmbH.
Grundsätzlich bestehen in Deutschland keine gesetzlichen Vorschriften über die Art und Weise der SEPA-Mandatserteilung. Maßgeblich ist die vertragliche Vereinbarung zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Kreditinstitut als Zahlungsdienstleister. Der Wasserverband Döbeln-Oschatz trägt die Darlegungs- und Beweislast über das vom Kunden erteilte SEPA-Basislastschriftmandat.
Über die Akzeptanz von im Internet erteilten Lastschriftmandaten entscheidet allein der Zahlungsdienstleister. Aus diesem Grund fordert der Wasserverband Döbeln-Oschatz die schriftliche Erteilung des SEPA-Mandats mit Unterschrift des Kunden.